Hinweise, Empfehlungen und Definitionen für die Durchführung von Yardstick-Regatten
1. Ausschreibung
In die Regatta-Ausschreibung ist aufzunehmen:
„Wertung nach Bodensee-Yardsticktabelle, siehe Int. Bodenseejahrbuch, neuester Jahrgang“,
laufend aktuell im Internet BSVb unter www.bsvb.info.
2. Zulassung/Preisberechtigung
Preisberechtigt sind nur Boote, die im aktuellen BSVb - Yardstick-Register aufgeführt sind. Die Fachgruppe bittet dies konsequent anzuwenden.
3. Startgruppen
Es wird empfohlen, je nach erwarteter Teilnehmerzahl, etwa gleich große Startgruppen, entsprechend der vorgeschlagenen Unterteilung, auszuschreiben.
- Jollen, Mehrrumpfboote und Jollenkreuzer sind bei entsprechenden Teilnehmerzahlen getrennt zu starten.
- Kielboote:
YS 0 < 80
YS 1 80 bis 91
YS 2 92 bis 99
YS 3 99 bis 110
YS 4 > 110
SF Boote sowie Yachten mit YST Zahl unter 80 sollen grundsätzlich jeweils in einer eigenen Gruppe gewertet werden.
- Bei kleineren Beteiligungen, Gruppen zusammenlegen. Veranstalter sollten aber versuchen, unterschiedliche Bootstypen in eigenen Gruppen zu werten, aber bitte nicht unter 5 Booten.
4. In der YS-Regatta- Ausschreibung
Die Mindestbeteiligung von 20 Booten wird empfohlen, in festgelegten Startgruppen mit mindestens 5 Booten.
Unter 5 Knoten Wind ist der sportliche Anlass in Frage gestellt.
Jede Gruppe erhält eine eigene Rangliste, mit zusätzlichen Angaben:
- Mittlere Windstärke, Bahnlänge (km)
- Boot, Steuermann, Bootstyp, Yardstickzahl, gesegelte Zeit, berechnete Zeit und Rang.
5. Wertung
Es ist folgende Berechnungsart anzuwenden:
Berechnete Zeit = gesegelte Zeit (Sekunden) * 100 / Yardstickzahl
6. Kontrollvermessung
Als Vermessungsgrößen gelten die Angaben in der neuesten Bodensee-Yardstick-Tabelle, bestätigte Angaben des Bodensee-Yardstick-Ausschusses bzw. Klassenvorschriften.
Ermittlung der Segelflächen:
z.B.: 11/22/33 (Groß/Vorsegel/Spinnaker//Gennaker)
Die Maße gelten für die größten an Bord befindlichen Segel - diese werden gestreckt, ohne Falten, vermessen.
Neu: Definition Grosssegel:
z.B.: 11 m²
Es müssen die effektiven Flächen in m² angegeben werden. Angaben des Segelmachers werden anerkannt. Zur Ermittlung und Nachvermessung erscheint im Internet (www.bsvb.info) das Berechnungsformular. Es kann auch nach einer anderen anerkannten Vermessungsmessmethode vermessen werden.
Definition: Vorsegel:
z.B.: 22 m²
Als Vorsegel gilt ein Segel, dessen Mittelbreite (SMG) kleiner als 75 % der Unterliekslänge (SF) sein muss (gem. WR 50.4). Dies gilt auch für die Vorsegel, die fliegend gefahren werden, d.h. die nur an 3 Punkten mit dem Boot verbunden sind.
Definition: Spinnaker und asymmetrische Spinnaker (Genaker):
z.B.: 33 m²
Als symmetrische oder asymmetrische Spinnaker gelten Vorsegel, deren Mittelbreite (SMG/AMG) größer 75 % der Unterliekslänge (SF/ASF) ist.
Diese Regelung gilt nach den gültigen Wettfahrtregeln Segeln der ISAF.
Die Yardstick-Zahl von Booten, die bestehende Vorsegel fahren, deren Mittelbreite (SMG) größer 55% und kleiner 75% des Unterlieks (SL) beträgt,
wird im Bedarfsfall angepasst werden.
Beschluss vom 24. Oktober 2014 des YS-Ausschusses.
Obmann Hans Wittich, Gottlieben 12. Januar 2015