Merkblatt Fahrtenwochen

Grössere Veranstaltungen in den Häfen - ein Verhaltenscodex

Grössere Veranstaltungen in den Häfen wie Regatten oder Fahrtenwochen gehören zum Wassersport, dienen der Kameradschaft unter den Wassersportlern und dem sportlichen Wettkampf. Sie entspringen einem Wunsch von Vereinen und ihren Mitgliedern sowie von Klassen, sollten jedoch so vorbereitet und gestaltet werden, dass sie den Rahmen der Gastfreundschaft und des sportlichen Verhaltens gegenüber anderen Wassersportlern achten.

Die wichtigsten Grundsätze:

  1. Die Reservation einer Anzahl von Liegeplätzen für einen Verein, eine Regattaklasse oder eine andere Gruppe verleiht keine Verfügungsgewalt über einen Hafen. Diese verbleibt beim Hafenbetreiber und dessen Beauftragten, der Hafenmeisterin bzw. dem Hafenmeister. Die Platzzuteilung im Gasthafen erfolgt durch diese.
  2. Eine vereinbarte Gruppenreservation ist im Interesse Aller auf der Homepage des BSVb einzutragen. Verantwortlich sind der Hafenbetreiber als auch die Vereine und Organisationen.
  3. Es entspricht den Regeln des Anstands gegenüber anderen Wassersportlern, dass man bei Gruppenreservationen zusammenrückt, z.B. durch Päckchen. Ein Wassersportler, der nach einem langen Tag auf dem See abends noch einen Platz findet, ist dafür dankbar.
  4. Es ist Zeichen von Kompetenzüberschreitung und schlechter Kameradschaft, wenn Funktionäre der Gruppe von Gastliegern bereits vom Molenkopf aus andere Wassersportler des Hafens verweisen. Nur die Hafenmeisterin/der Hafenmeister kann Dritten die Einfahrt verweigern. Bei schwerem Wetter muss jeder Hafen seine gesetzliche Funktion als Schutzhafen wahrnehmen.
  5. Die Gäste haben in jedem Fall die geltende Hafenordnung einzuhalten.
  6. Die durch Gastboote blockierten Liegeplätze sind so rechtzeitig freizugeben, so dass auch andere Hafenlieger noch von der Morgenbrise profitieren können.

BSVb-Vorstand, 15.05.2014

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